Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15858
OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03 (https://dejure.org/2004,15858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.03.2004 - 25 U 68/03 (https://dejure.org/2004,15858)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. März 2004 - 25 U 68/03 (https://dejure.org/2004,15858)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15858) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme? (IBR 2004, 500)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03
    Dem steht nicht entgegen, daß es bei Geschäften, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind, für die Annahme in der Regel ausreicht, daß das Geschäft nicht ausdrücklich abgelehnt wird (vgl. Palandt/Heinrichs § 151 BGB Rdnr. 2 unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 276) und im Falle einer Bürgschaft in der Regel das Behalten der Bürgschaftsurkunde genügt (Palandt/Heinrichs aaO unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 1563).
  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03
    Dem steht nicht entgegen, daß es bei Geschäften, die lediglich rechtlich vorteilhaft sind, für die Annahme in der Regel ausreicht, daß das Geschäft nicht ausdrücklich abgelehnt wird (vgl. Palandt/Heinrichs § 151 BGB Rdnr. 2 unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 276) und im Falle einer Bürgschaft in der Regel das Behalten der Bürgschaftsurkunde genügt (Palandt/Heinrichs aaO unter Hinweis auf BGH NJW 2000, 1563).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 69/00

    Haftungsausschluß in der formularmäßigen Verlängerung einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03
    Die Klausel entfaltet auch nicht deshalb eine überraschende Wirkung, weil der Kläger auf Grund der dem Vertragsschluß vorangegangenen konkreten Umständen nicht mit ihr rechnen mußte und in diesem Fall die überraschende Wirkung nur bei einem - hier nicht erteilten - individuellen Hinweis des Gegners entfiele (vgl. hierzu BGH ZfBR 2002, 44 (45)).
  • OLG Frankfurt, 29.01.1986 - 17 U 174/84

    VOB-Vertrag: Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.03.2004 - 25 U 68/03
    Aus der von dem Kläger erstinstanzlich zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NJW-RR 1987, 82 (83)) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2016 - 29 U 147/16

    Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche

    Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rd.nr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rd.nr. 5; OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.1990, 1 U 130/89, WM 1992, S. 349 ff.).

    Es lässt sich nur auf diese Weise ein Streit darüber verhindern, ob nach der Abnahme aufgetretene Mängel nach der Symptomtheorie des Bundesgerichtshofs mit solchen Mängeln, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren, identisch sind oder nicht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rd.nr. 36.).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 138/08

    Prüfung des Vorprozesses durch das Regressgericht selbst hinsichtlich eines

    Der Zurückweisungsbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 25 U 68/03 wird ausschließlich von der Feststellung getragen, die Klägerin habe nicht glaubhaft gemacht, das formlos übersandte Prozesskostenhilfegesuch nicht erhalten zu haben.
  • LG Frankfurt/Main, 03.02.2006 - 14 O 108/05

    AGB: Zulässigkeit der Beschränkung der Bürgenhaftung

    Die hierzu in den Urkunden enthaltenen Klauseln erachtet sie als wirksam und verweist auf hierzu bereits ergangene Rechtsprechung, wie von ihr unter anderem mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.3.2004 (25 U 68/03, Anlage B 2, Bl. 66 ff. d.A.) vorgelegt.

    Zur Begründung wird auf die diesbezüglichen Entscheidungsgründe des von beiden Parteien vorgelegten Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 03.3.2004 (25 U 68/03) Bezug genommen, denen sich das Gericht vollumfänglich anschließt.

  • OLG München, 23.10.2007 - 23 U 3005/07

    Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch grundlegend von dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 03.03.2004, Az. 25 U 68/03 (IBR 2004, 500) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 5 U 86/13

    Beschränkung einer Bürgschaft auf fertiggestellte und abgenommene Bauleistungen

    Denn der Bürgschaftsgläubiger hat ein schutzwürdiges Interesse daran, in Bezug auf den Umfang seiner Einstandspflicht eine unmissverständliche Grenze zu ziehen und diese einem späteren Streit zu entziehen insbesondere darüber, ob später geltend gemachte Mängel mit den seiner Zeit vorbehaltenen identisch sind oder nicht (OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004, 25 U 68/03, zitiert nach juris, Rdnr.36; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.01.2006, 1 U 194/05, zitiert nach juris, Rdnr. 11; OLG München, Beschluss vom 23.10.2007, 23 U 3005/07, zitiert nach juris, Rdnr. 5; OLG Hamburg, Urteil vom 04.05.1990, 1 U 130/89, WM 1992, S. 349 ff., zitiert nach juris, Rdnr. 12).
  • LG Bielefeld, 19.11.2020 - 16 O 7/20
    Dies lässt nach der Lebenserfahrung darauf schließen, dass er mit der ihm zugegangenen Bürgschaftserklärung einverstanden ist (BGH, Urteil vom 06.05.1997 - IX ZR 136/96; OLG Hamm Urt. v. 3.3.2004 - 25 U 68/03).
  • OLG München, 11.09.2007 - 23 U 3005/07

    Fallenlassen von Vorbehalten im Abnahmeprotokoll

    Es dürfte daher insoweit der Auffassung des OLG Hamm (IBR 2004, 500 ff) zu folgen sein.
  • LG Hagen, 25.02.2003 - 9 O 268/01

    Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

    OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004 - 25 U 68/03.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht